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Bernhard hat diverse Führungspositionen im Kommunikations- und Medienbereich innegehabt, sein Netzwerk dabei von Wien über Hongkong und New York bis nach Sao Paulo gespannt, und das in den unterschiedlichsten Industrien. Bernhard verbindet leidenschaftlich gerne Menschen aus unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Perspektiven. Nur so können die notwendigen Einblicke und Lösungen für eine sich so rasant veränderten Welt geschaffen werden.
Bernhard has held leadership positions in communications and media with experiences spanning Vienna, Hong Kong, New York, and Sao Paulo. He has established a vast global network across various industries. Bernhard is passionate about connecting individuals from different sectors and believes that such collaborations can foster learning and solutions for the rapidly changing world.

Bruno ist seit 2015 akkreditierter Steuerberater und hat seither maßgebliche organisatorische Restrukturierungen in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Chile und der Türkei geleitet. Seiner Erfahrung nach gründet Erfolg vor allem auf guter Zusammenarbeit zwischen engagierten Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Fähigkeiten. Brunos Ziel ist es daher immer, die Vision und Idee klar zu definieren, um so gemeinsam nachhaltige Ergebnisse erzielen zu können.
Bruno began his career in tax auditing in Austria and has since overseen significant organisational integrations in Austria, Germany, Turkey, the UK, and Chile. Passionate about true teamwork, Bruno believes in bringing people with different skillsets and backgrounds together to achieve success. Bruno is always working towards establishing a shared vision and taking everyone on a unified journey to achieve remarkable results.

Bernhard hat diverse Führungspositionen im Kommunikations- und Medienbereich innegehabt, sein Netzwerk dabei von Wien über Hongkong und New York bis nach Sao Paulo gespannt, und das in den unterschiedlichsten Industrien. Bernhard verbindet leidenschaftlich gerne Menschen aus unterschiedlichen Bereichen mit unterschiedlichen Perspektiven. Nur so können die notwendigen Einblicke und Lösungen für eine sich so rasant veränderten Welt geschaffen werden.
Bernhard has held leadership positions in communications and media with experiences spanning Vienna, Hong Kong, New York, and Sao Paulo. He has established a vast global network across various industries. Bernhard is passionate about connecting individuals from different sectors and believes that such collaborations can foster learning and solutions for the rapidly changing world.
Bruno ist seit 2015 akkreditierter Steuerberater und hat seither maßgebliche organisatorische Restrukturierungen in Österreich, Deutschland, Großbritannien, Chile und der Türkei geleitet. Seiner Erfahrung nach gründet Erfolg vor allem auf guter Zusammenarbeit zwischen engagierten Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Fähigkeiten. Brunos Ziel ist es daher immer, die Vision und Idee klar zu definieren, um so gemeinsam nachhaltige Ergebnisse erzielen zu können.
Bruno began his career in tax auditing in Austria and has since overseen significant organisational integrations in Austria, Germany, Turkey, the UK, and Chile. Passionate about true teamwork, Bruno believes in bringing people with different skillsets and backgrounds together to achieve success. Bruno is always working towards establishing a shared vision and taking everyone on a unified journey to achieve remarkable results.
Julias bisherige Stationen waren das Kulturradio des Österreichischen Rundfunks in Wien, die federführende Innovationsagentur Dark Horse in Berlin und das renommierte Medienhaus Warner Media in London. Als Innovationsberaterin und Strategic Designer hat sie ein gutes Auge für das Potential von Krisen und komplexen Situationen entwickelt. Was Julia begeistert, ist es, genau diese Potentiale zu erschließen und so Zukunft zu gestalten.

Christian baut auf 20 Jahre Managementerfahrung und hat dabei bereits das ganze Spektrum, von der Startup-Branche bis hin zum Großunternehmen, abgedeckt. Darüber hinaus war er als Vizebürgermeister der Stadt Linz für Finanzen, Personal und die Unternehmensgruppe Linz zuständig. Zuletzt sammelte er in der Geschäftsleitung von Ke Kelit umfassende Erfahrungen zu ERP Systemen, Logistik, Organisationsentwicklung und Personal/HR. Christian lebt und liebt strategisches Management, Organisation und Themen rund um Innovation und HR.
Christians loves and lives strategic management, organisation and topics related to innovation and HR. His 20 years of management experience range from the start-up industry to large companies. As Deputy Mayor of the City of Linz he was responsible for finance, human resources and the companies of the city, before gaining extensive experience in ERP systems, logistics, organisational development and HR as executive board member at Ke Kelit. Christian appreciates structured approaches and clear targets.

Julias bisherige Stationen waren das Kulturradio des Österreichischen Rundfunks in Wien, die federführende Innovationsagentur Dark Horse in Berlin und das renommierte Medienhaus Warner Media in London. Als Innovationsberaterin und Strategic Designer hat sie ein gutes Auge für das Potential von Krisen und komplexen Situationen entwickelt. Was Julia begeistert, ist es, genau diese Potentiale zu erschließen und so Zukunft zu gestalten.
Christian baut auf 20 Jahre Managementerfahrung und hat dabei bereits das ganze Spektrum, von der Startup-Branche bis hin zum Großunternehmen, abgedeckt. Darüber hinaus war er als Vizebürgermeister der Stadt Linz für Finanzen, Personal und die Unternehmensgruppe Linz zuständig. Zuletzt sammelte er in der Geschäftsleitung von Ke Kelit umfassende Erfahrungen zu ERP Systemen, Logistik, Organisationsentwicklung und Personal/HR. Christian lebt und liebt strategisches Management, Organisation und Themen rund um Innovation und HR.
Christians loves and lives strategic management, organisation and topics related to innovation and HR. His 20 years of management experience range from the start-up industry to large companies. As Deputy Mayor of the City of Linz he was responsible for finance, human resources and the companies of the city, before gaining extensive experience in ERP systems, logistics, organisational development and HR as executive board member at Ke Kelit. Christian appreciates structured approaches and clear targets.
IMPRESSUM / IMPRINT
Prokop Sponner & Partner GmbH
Promenade 9, 4020 Linz, Austria
Geschäftsführer: Bernhard Prokop, Bruno Sponner
Firmenbuchnummer: FN 554760z
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Linz
UID: ATU76927006
Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung
Kammer: WKO OÖ
Kontakt: office@prokop-sponner.at
IMPRESSUM / IMPRINT
Prokop Sponner & Partner GmbH
Promenade 9, 4020 Linz, Austria
Geschäftsführer: Bernhard Prokop, Bruno Sponner
Firmenbuchnummer: FN 554760z
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Linz
UID: ATU76927006
Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung
Kammer: WKO OÖ
Kontakt: office@prokop-sponner.at
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Prokop Sponner & Partner GmbH – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verträge sind sämtliche ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich abgeschlossene Vereinbarungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, diese werden vom der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch den Auftragnehmer gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann stets beim Auftragnehmer angefordert und darüber hinaus auf der Homepage https://prokop-sponner.at abgerufen und gespeichert werden.
Vertragsabschluss
Aufträge des Auftraggebers werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrages angenommen. Schweigen gilt nicht als Annahme.
Sämtliche Angebote, die vom Auftragnehmer abgegeben werden, sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder, sofern mündlich abgegeben, schriftlich nachträglich bestätigt werden.
Bei verbindlicher Angebotslegung durch den Auftragnehmer ist dieser für einen angemessenen Zeitraum, höchstens bis zu sieben Tagen, an das Angebot gebunden, sofern im Einzelfall nicht eine andere Bindungsfrist zugesagt wird.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Abweichungen zu dem von ihm übermittelten Auftrag unverzüglich, längstens jedoch binnen drei Werktagen schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem vom Auftragnehmer bestätigten Inhalt zustande.
Angaben in Katalogen und Prospekten oder öffentliche, insbesondere in der Werbung getätigte Äußerungen dritter Personen sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, sofern in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass Mitarbeiter der Auftragnehmerin nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen.
Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung / Ort
Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Bezahlung eines allfällig beauftragten Dritten (Erfüllungsgehilfen) erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Einsatzort und Einsatzzeit werden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrages und sowie der terminlichen Erfordernisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen unverzüglich vorzulegen und ihm von allen Informationen, Tatsachen, Vorgängen und Umständen Kenntnis zu verschaffen, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Während aufrechten Auftrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftragnehmer alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.
Sollte sich die Unrichtigkeit von vom Auftraggeber erteilten Informationen herausstellen, verpflichtet sich dieser, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.
Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheber- und Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sofern vom Auftragnehmer Programme erstellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Mängel bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz, Schadenersatz statt Gewährleistung und Irrtum unverzüglich nach der Übergabe des Programms, spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Übergabe, versteckte Mängel binnen fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers besteht – ebenso wie eine Schadenersatzpflicht – nicht, wenn Mängel von Programmen auf Handlungen Dritter oder Änderungen des Auftraggebers oder eines vom Auftragnehmer nicht ermächtigten Dritter vorgenommen wurden. Werden vom Auftraggeber Mängel behauptet, die sich nicht als solche herausstellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber für die Feststellung der Mangelfreiheit getätigte Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber zu beweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. Die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von laesio enormis wird ebenfalls ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung (Gewährleistungsfrist), ebenso die Rechte des Auftraggebers gemäß § 933 Abs 3 ABGB.
Haftung / Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur, wenn diese krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) zurückgehen. Als Erfüllungsgehilfe gilt nur eine Person, die vom Auftragnehmer selbst zur Erfüllung von den Auftragnehmer treffenden Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragt wird.
Im Falle der Haftung des Auftragnehmers nach der vorstehenden Bestimmung ist diese mit der Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch mit jener Summe, die durch die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt ist, beschränkt. Der Höchstbetrag bezieht sich nur auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Auftraggeber) ist der Höchstbetrag – und demnach auch die Haftungshöchstgrenze – für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Ansprüche zueinander zu kürzen. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Sofern der Auftragnehmer Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Auftrags sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Honorar
Das Honorar des Auftragnehmers erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf Basis des vereinbarten Tagsatzes, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Barauslagen, Spesen und Reisekosten (siehe Seite 6). Das Honorar wird nach entstandenem Aufwand in monatlichen Teilbeträgen in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen fällig.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Auftragnehmer vorgenommene, Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars stets unverbindlich ist und daher keinen verbindlichen Kostenvoranschlag darstellt.
Eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote gilt als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich Einwendungen erhebt. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Einwendungen beim Auftragnehmer maßgebend.
Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer behält dieser den Anspruch auf Zahlung bereits erbrachter Leistungen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, sonstige Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Die umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen, insbesondere die Geltendmachung von Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (§ 1333 Abs 2 ABGB) bleibt hiervon unberührt.
Skontoabzüge bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung. Die ein- oder mehrmalige Gewährung von Skonti, Rabatten oder Boni begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf gleiche oder ähnliche Konditionen bei nachfolgenden Aufträgen. Sämtliche Vergütungen (Rabatte, Skonti, Abschläge) werden vom Auftragnehmer ausschließlich unter Vorbehalt der rechtzeitigen (Teil-)Zahlung durch den Auftraggeber gewährt. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden diese dem Rechnungsbetrag zugezählt.
Die Aufrechnung des Auftraggebers mit vom Auftragnehmer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ebenfalls ausgeschlossen.
Spesen
Spesen, Barauslagen und Reisezeitenverrechnung sind wie folgt abzugelten:
- Kosten für Flugreisen laut Tarif:
- Flugzeiten bis zu 5 Stunden: Economy Class
- Flugzeiten über 5 Stunden: Business ClassKosten für Bahnreisen (erste Klasse) laut Tarif
- Kilometergeld für Fahrten mit dem KFZ in Höhe von € 0,5/km
- Kosten für Verkehrsmittel und Taxi auf Einzelbelegbasis
- Mietwagenkosten auf Einzelbelegbasis
- Verpflegungsmehraufwand wird gemäß den steuerlichen Pauschalbeträgen berechnet
- Übernachtungskosten werden auf Basis der Einzelbelege abgerechnet. Sofern keine Einzelbelege vorliegen, gilt der steuerliche Pauschalbetrag – derartige Kosten fallen nur bei Tätigkeiten außerhalb Wiens an.
- Andere, mit dem konkreten Auftrag in Zusammenhang stehenden Barauslagen auf Einzelbelegbasis.
- Ist eine Rückreise an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen nicht möglich oder nicht zumutbar, sind Kosten, Aufwände und Barauslagen lt. den Punkten d. bis i. auch für Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage, die zwischen der An- und Abreise liegen, abzugelten.
Sämtliche Aufwendungen und Auslagen sind durch den Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Geltendmachung durch Prokop Sponner & Partner GmbH und der Beibringung der üblichen Nachweise (Rechnungen) zu erstatten.
Rechnungslegung
Der Auftragnehmer behält sich vor, dem Auftraggeber Rechnungen in postalisch und in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form (z.B. per E-Mail, als E-Mail Anhang im pdf-Format) durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. Die Übermittlung erfolgt an die vom Mandanten zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse.
Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
Ordentliche Kündigungsrechte bestehen nicht. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen vom Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
- Leistungsverzug und ungenütztes Verstreichen einer nicht mehr als 14 Tage betragenden Nachfrist, wobei dieses Kündigungsrecht beiden Vertragsparteien zukommt. Für den Fall seines Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
- Tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder Schaffung der Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung durch den Auftraggeber, insbesondere Verletzung der den Auftraggeber treffenden Mitwirkungspflichten.
- Unterbleiben der Leistung aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen.
- Entgegenstehen eines dauerhaften Hindernisses aufgrund von höherer Gewalt.
- Verletzungen sonstiger wesentliche Vertragsverpflichtungen,
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Datenschutz
Auftragnehmer und Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
Der Auftragnehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO sind unter https://prokop-sponner.at/ einsehbar.
Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des DSG, der DSGVO und des TKG einhalten und die erforderlichen, angemessenen und zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz ergreifen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder krass grob fahrlässigem Verhalten.
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die in abgeschlossenen Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten einerseits, sowie die das jeweilige Vertragsverhältnis betreffende elektronische Korrespondenz (E-Mail, etc.) vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber andererseits, automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet und gegebenenfalls auch an Behörden übermitteln werden dürfen.
Sofern der Auftragnehmer Daten Dritter, die dieser vom Auftraggeber im Rahmen des Auftragsverhältnisses übergeben bekommen hat, zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeitet, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
Schlussbestimmungen
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen sind stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.
Salvatorische Klausel: Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Ferner gilt im Falle einer Regelungslücke statt einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben würden, sofern sie dies bei Vertragsabschluss oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung bedacht hätten.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Auftraggeber hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- und Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, sowie sämtlicher anderer wesentlicher Umstände, die für das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer relevant sein könnten, unverzüglich mitzuteilen. Wird die Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diese AGB sowie sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossene Verträge kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag und/oder diesen AGB wird die ausschließliche Zuständigkeit des funktional und sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichts vereinbart.
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Prokop Sponner & Partner GmbH – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verträge sind sämtliche ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich abgeschlossene Vereinbarungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, es sei denn, diese werden vom der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch den Auftragnehmer gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann stets beim Auftragnehmer angefordert und darüber hinaus auf der Homepage https://prokop-sponner.at abgerufen und gespeichert werden.
Vertragsabschluss
Aufträge des Auftraggebers werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung des Auftrages angenommen. Schweigen gilt nicht als Annahme.
Sämtliche Angebote, die vom Auftragnehmer abgegeben werden, sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder, sofern mündlich abgegeben, schriftlich nachträglich bestätigt werden.
Bei verbindlicher Angebotslegung durch den Auftragnehmer ist dieser für einen angemessenen Zeitraum, höchstens bis zu sieben Tagen, an das Angebot gebunden, sofern im Einzelfall nicht eine andere Bindungsfrist zugesagt wird.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist vom Auftraggeber zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Abweichungen zu dem von ihm übermittelten Auftrag unverzüglich, längstens jedoch binnen drei Werktagen schriftlich zu rügen. Andernfalls kommt das Rechtsgeschäft mit dem vom Auftragnehmer bestätigten Inhalt zustande.
Angaben in Katalogen und Prospekten oder öffentliche, insbesondere in der Werbung getätigte Äußerungen dritter Personen sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, sofern in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich in Kenntnis gesetzt, dass Mitarbeiter der Auftragnehmerin nicht berechtigt sind, Vereinbarungen zu treffen, die von diesen AGB abweichen.
Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung / Ort
Der Umfang des konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Bezahlung eines allfällig beauftragten Dritten (Erfüllungsgehilfen) erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Einsatzort und Einsatzzeit werden unter Berücksichtigung des konkreten Auftrages und sowie der terminlichen Erfordernisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgestimmt.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen unverzüglich vorzulegen und ihm von allen Informationen, Tatsachen, Vorgängen und Umständen Kenntnis zu verschaffen, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Während aufrechten Auftrags ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftragnehmer alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.
Sollte sich die Unrichtigkeit von vom Auftraggeber erteilten Informationen herausstellen, verpflichtet sich dieser, den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten.
Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitern des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Weisungsfreiheit
Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheber- und Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Sofern vom Auftragnehmer Programme erstellt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Mängel bei sonstigem Verlust sämtlicher Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz, Schadenersatz statt Gewährleistung und Irrtum unverzüglich nach der Übergabe des Programms, spätestens innerhalb von fünf Werktagen ab Übergabe, versteckte Mängel binnen fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers besteht – ebenso wie eine Schadenersatzpflicht – nicht, wenn Mängel von Programmen auf Handlungen Dritter oder Änderungen des Auftraggebers oder eines vom Auftragnehmer nicht ermächtigten Dritter vorgenommen wurden. Werden vom Auftraggeber Mängel behauptet, die sich nicht als solche herausstellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber für die Feststellung der Mangelfreiheit getätigte Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber zu beweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. Die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von laesio enormis wird ebenfalls ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung (Gewährleistungsfrist), ebenso die Rechte des Auftraggebers gemäß § 933 Abs 3 ABGB.
Haftung / Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur, wenn diese krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) zurückgehen. Als Erfüllungsgehilfe gilt nur eine Person, die vom Auftragnehmer selbst zur Erfüllung von den Auftragnehmer treffenden Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragt wird.
Im Falle der Haftung des Auftragnehmers nach der vorstehenden Bestimmung ist diese mit der Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch mit jener Summe, die durch die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers gedeckt ist, beschränkt. Der Höchstbetrag bezieht sich nur auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter (Auftraggeber) ist der Höchstbetrag – und demnach auch die Haftungshöchstgrenze – für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Ansprüche zueinander zu kürzen. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Sofern der Auftragnehmer Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Auftrags sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Honorar
Das Honorar des Auftragnehmers erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf Basis des vereinbarten Tagsatzes, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Barauslagen, Spesen und Reisekosten (siehe Seite 6). Das Honorar wird nach entstandenem Aufwand in monatlichen Teilbeträgen in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen fällig.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Auftragnehmer vorgenommene, Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars stets unverbindlich ist und daher keinen verbindlichen Kostenvoranschlag darstellt.
Eine dem Mandanten übermittelte und ordnungsgemäß aufgeschlüsselte Honorarnote gilt als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen sechs Wochen ab Erhalt der Rechnung schriftlich Einwendungen erhebt. Für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Einwendungen beim Auftragnehmer maßgebend.
Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer behält dieser den Anspruch auf Zahlung bereits erbrachter Leistungen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich berechtigt, Zwischenabrechnungen vorzunehmen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, sonstige Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Die umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen, insbesondere die Geltendmachung von Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (§ 1333 Abs 2 ABGB) bleibt hiervon unberührt.
Skontoabzüge bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung. Die ein- oder mehrmalige Gewährung von Skonti, Rabatten oder Boni begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf gleiche oder ähnliche Konditionen bei nachfolgenden Aufträgen. Sämtliche Vergütungen (Rabatte, Skonti, Abschläge) werden vom Auftragnehmer ausschließlich unter Vorbehalt der rechtzeitigen (Teil-)Zahlung durch den Auftraggeber gewährt. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden diese dem Rechnungsbetrag zugezählt.
Die Aufrechnung des Auftraggebers mit vom Auftragnehmer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ebenfalls ausgeschlossen.
Spesen
Spesen, Barauslagen und Reisezeitenverrechnung sind wie folgt abzugelten:
- Kosten für Flugreisen laut Tarif:
- Flugzeiten bis zu 5 Stunden: Economy Class
- Flugzeiten über 5 Stunden: Business ClassKosten für Bahnreisen (erste Klasse) laut Tarif
- Kilometergeld für Fahrten mit dem KFZ in Höhe von € 0,5/km
- Kosten für Verkehrsmittel und Taxi auf Einzelbelegbasis
- Mietwagenkosten auf Einzelbelegbasis
- Verpflegungsmehraufwand wird gemäß den steuerlichen Pauschalbeträgen berechnet
- Übernachtungskosten werden auf Basis der Einzelbelege abgerechnet. Sofern keine Einzelbelege vorliegen, gilt der steuerliche Pauschalbetrag – derartige Kosten fallen nur bei Tätigkeiten außerhalb Wiens an.
- Andere, mit dem konkreten Auftrag in Zusammenhang stehenden Barauslagen auf Einzelbelegbasis.
- Ist eine Rückreise an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen nicht möglich oder nicht zumutbar, sind Kosten, Aufwände und Barauslagen lt. den Punkten d. bis i. auch für Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage, die zwischen der An- und Abreise liegen, abzugelten.
Sämtliche Aufwendungen und Auslagen sind durch den Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach schriftlicher Geltendmachung durch Prokop Sponner & Partner GmbH und der Beibringung der üblichen Nachweise (Rechnungen) zu erstatten.
Rechnungslegung
Der Auftragnehmer behält sich vor, dem Auftraggeber Rechnungen in postalisch und in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form (z.B. per E-Mail, als E-Mail Anhang im pdf-Format) durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden. Die Übermittlung erfolgt an die vom Mandanten zuletzt bekannt gegebene Kontaktadresse.
Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
Ordentliche Kündigungsrechte bestehen nicht. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen vom Auftragnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
- Leistungsverzug und ungenütztes Verstreichen einer nicht mehr als 14 Tage betragenden Nachfrist, wobei dieses Kündigungsrecht beiden Vertragsparteien zukommt. Für den Fall seines Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
- Tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder Schaffung der Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung durch den Auftraggeber, insbesondere Verletzung der den Auftraggeber treffenden Mitwirkungspflichten.
- Unterbleiben der Leistung aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen.
- Entgegenstehen eines dauerhaften Hindernisses aufgrund von höherer Gewalt.
- Verletzungen sonstiger wesentliche Vertragsverpflichtungen,
- wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Datenschutz
Auftragnehmer und Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.
Der Auftragnehmer verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten (Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO sind unter https://prokop-sponner.at/ einsehbar.
Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des DSG, der DSGVO und des TKG einhalten und die erforderlichen, angemessenen und zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz ergreifen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder krass grob fahrlässigem Verhalten.
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die in abgeschlossenen Verträgen enthaltenen personenbezogenen Daten einerseits, sowie die das jeweilige Vertragsverhältnis betreffende elektronische Korrespondenz (E-Mail, etc.) vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber andererseits, automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet und gegebenenfalls auch an Behörden übermitteln werden dürfen.
Sofern der Auftragnehmer Daten Dritter, die dieser vom Auftraggeber im Rahmen des Auftragsverhältnisses übergeben bekommen hat, zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeitet, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
Schlussbestimmungen
Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen sind stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.
Salvatorische Klausel: Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Ferner gilt im Falle einer Regelungslücke statt einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben würden, sofern sie dies bei Vertragsabschluss oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung bedacht hätten.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Der Auftraggeber hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- und Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, sowie sämtlicher anderer wesentlicher Umstände, die für das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer relevant sein könnten, unverzüglich mitzuteilen. Wird die Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse übermittelt werden.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diese AGB sowie sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossene Verträge kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts zur Anwendung. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag und/oder diesen AGB wird die ausschließliche Zuständigkeit des funktional und sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichts vereinbart.